Bereich Seelsorge
Vorschlag 1
Die Seelsorge bedarf aus Sicht der Beratungen folgende Reformationen:
1. Seelsorger sollten die Möglichkeit der kollegialen Beratung erhalten. (Z.b. Einmal eim Jahr ein Treffen für alle die können und wollen mit den Seelsorgen der Weltkirche und dem Chef der Kurie für Seelsorge, könnte man entspannt auf einen Samstag legen und auch den Freitag dazu nehmen) Es wird für wichtig empfunden, dass die Seelsorger sich gerade in schweren Fällen austauschen können oder auch einfach darüber sprechen können, wenn sie ihre Grenzen erreicht haben, was sie tun können...
2. Der Überarbeitung von Seelsorgern muss entgegengewirkt werden. Wir empfehlen das ein Seelsorger maximal 4 Fälle gleichzeitig haben darf. Wir wissen, dass die Wartelisten dadurch noch länger werden! Wir erleben aber leider das immer mehr Seelsorger erschöpft ihr Amt an den Nagel hängen. Es ist Zeit etwas für sie zu tun und ihnen den Rücken zu stärken.
3. Wir empfehlen Geistlichen die seelsorgerisch tätig sind eine Sonderzulage von 400 GM zu zahlen. Gute Arbeit gehört gut bezahlt!
4. Unsere Konzilsberatung empfiehlt zudem, dass Fortbildungsmöglichkeiten durch die besonders erfahrenden Geistlichen angeboten werden sollten. Der Vatikan ist aufgefordert, dies zu gewährleisten und die erfahrenden (vielleicht auch einmal im Jahr) dafür freizustellen. Je mehr Wissen und Erfahrung verbreitet wird, umso mehr begeistern sich auch jüngere Geistliche vielleicht dafür und wir können den Bereich wieder ausbauen, anstatt den abbau hinzunehmen!
5. Das Thema Seelsorge sollte nicht nur theoretisch in der Pontlerausbildung gelehrt werden, sondern auch in der Praxis. Wir empfehlen das jeder Pontler in seiner Ausbildungszeit mindestens 3 Seelsorgefälle von Anfang bis Ende mitbegleitet haben muss, an der Seite des Mentors. (Wann dies in der Praxis stattfindet, entscheidet der Mentor).
-wird zur Abstimmung gestellt-
Ergebnis:
1. Angenommen
2. Angenommen
3. Abgelehnt
4. Angenommen
5. Angenommen
Vorschlag 2