Finanzen der Kirche

Eine ernste Bitte

Der heilige Vater legt zum ersten mal in der Kirchengeschichte die Finanzsituation der Kirche offen für den gesamten Klerus! Wir bitten sehr ernst darum, dass es unter uns bleibt und die Öffentlichkeit nicht erreicht!!!

Vatikansgelder

Einnahmen im Jahr: 20.927.004.500
- Kirchensteuer
- Einnahmen durch Immobilien
- Handel
- Stammspender
- Durch die Stadt Rom
- Einnahmen durch die Bistümer und Diozesen
- Anlagen


Ausgaben: 21.753.207.040
- Gehälter
- Budgets für die Kurienabteilungen
- Instandhaltungskosten
- Verteilung an die bedürftigen Diozesen und Bistümer
- Hilfswerke
- Budgets für Soforthilfen
- PKH und Übernahme von Zuzahlungen

Die Kirche hat ein derzeitiges Defizit von 826.202.540

Vermögen des Vatikans: 3.002.873.919

Rücklagen des Vatikans: 19.000.000.000 (Aktueller Stand)

Vorschlag 1

Wir empfehlen einen Sonderfond der Geistlichen einzurichten. Die Einzahlung und in welcher Höhe sollte freiwillig sein! Es sollte auch frei stehen ob man einmal was einzahlt oder einen Dauerauftrag macht ect.

Jeder Geistliche der kann und will, trägt damit dazu bei das die Finanzen der Kirche stabil bleiben und vielleicht häuft sich ja so viel an, dass wir nicht nur das Defizit ausgleichen können, sondern auch weiter in Anlagen investieren können!

Das wäre unser derzeitiger Vorschlag

Fachsynode der Finanzen

-wird zur Abstimmung gestellt-

Ergebnis:
Angenommen

Vorschlag 2

Lieber Klerus,

ich möchte gerne einmal die Gehaltsliste veröffentlichen, bevor ich meinen Vorschlag nenne:

Papst: Kein Gehalt
Ehemalige Päpste: 6000 x 5 30.000
HL. Eminenzen: 4500 x 5 23.191
Nuntius: 4300 x 1
Kurienleitungen: 4200 x 8  33.600
Landeskardinäle: 4100 x 4 16.400
Kardinäle: 4000 x 102 408.000
Erzbischöfe: 3500 x 67 234.500
Bischöfe: 3000 x 108  324.000
Priester: 2600 x 296  769.600
Ordensschwestern/Brüder: Kein Gehalt
Pontler: 500 x 41 20.500

Kurienmitarbeiter: 2500 x 45  112.500
Kirchenmitarbeiter: 2300 x 228 524.400

Templer: 2900 x 480  1.392.000
Bei geplanter Reform die zur Abstimmung steht: 600 Templer: 1.750.000 (nicht in der Gesamtsumme eingerechnet)

Gesamtsumme: 3.953.591

Ich bin der Meinung, dass wir alle echt gut verdienen und keiner am Hungertuch nagen muss, es sind mehr als überdurchtschnittliche Gehälter!
Ich möchte dem Konzil daher vorschlagen, dass wir alle Gehälter um 200 (außer bei den Pontlern) Goldmünzen senken. Selbst beim kleinsten Gehalt von 2300 bleiben da 2100 im Jahr übrig! Individuell kann natürlich immer geguckt werden, ob mehr Gehalt nötig ist. Aber das Grundgehalt sollte reduziert werden. Soviel Geld braucht keiner von uns, wer sich einen Reichtum anhäufen will, sollte da in die Wirtschaft gehen, wir sind eine Kirche!

Auch sollte dringend aufhören, dass Doppelzahlungen stattfinden. So erhält der Nuntius z.B. (nach alter Kirchenverfassung) das Nuntius gehalt UND das hl. Eminenzen gehalt. Heilige Eminenzen die gleichzeitig eine Kurienleitung übernommen haben, erhalten ebenso ein doppeltes Gehalt. Päpste die weiter arbeiten bekommen zur "Papstrente" ihr Kardinalsgehalt, so bekommen die Kardinäle Romanus III, Gregor I und Gregor II z.B. ganze 3 Gehälter. Klar, es macht nicht viel aus, aber es reduziert immerhin und vielleicht ist es auch einfach ein gutes Zeichen, wenn wir unsere eigenen horensen Gehaltsausgaben reduzieren!

Lady Margret
Kurienchefin der Finanzen
18.7.


Kurienchef:
Ich schließe mich dem aktiv an. Gerade im Punkt der Doppelzahlungen!

Romanus III


Wird zur Abstimmung gestellt

Ergebnis:
Angenommen

Am 5.8. eingesetzt
Papst Tavias

Vorschlag 3

Verehrtes Konzil,

wie wäre es wenn wir anbieten, dass man die Kirchensteuer freiwillig erhöhen kann? Jeder Bürger könnte sich an seine Bank wenden und sagen, ich erhöhe meine Kirchensteuer um so und so viel Prozent. Es gibt bestimmt so einige die bereit sind, mehr von ihrem Gehalt direkt der Kirche zukommen zu lassen. Noch dazu müssten sie sich dauerhaft um nichts weiter kümmern, weil es eben vom Gehalt abgezogen wird.

Das kam uns als Idee für eine Finanzstabilisierung =)

Bis zum Konzil!
Priesterseminar UK

Ergebnis:
Angenommen

Umgesetz am 5.8.